
...bring Schärfe in dein leben!

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Pflege Tipps - So bleibt Dein Messer lange scharf
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Messer auf keinen Fall in der Spülmaschine reinigen!
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Von Hand spülen, sofort abtrocknen, anschließend ein paar Tropfen Speiseöl auf Zewa-Tuch geben und damit die Klinge abstreifen. Am besten verwendest Du Walnuss-Öl, (das wird nicht klebrig oder ranzig wie zB Olivenöl oder Sonnenblumen-Öl) oder Orangen-Öl (wirkt gleichzeitig antibakteriell!).
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Der Holzgriff kann einfach mit eingeölt werden.
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Einfaches Nachschärfen üblicherweise mit einem Wetzstab.
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Intensiveres Schleifen am besten von Hand auf einem nassen Schleif-/Abziehstein. Ich selbst nutze hier vorzugsweise die Diamantschärfer von DMT! (unbedingt kalt schleifen; daher wird Maschinen-Schliff nur für geübte Anwender empfohlen!).
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Nicht auf Glas oder Keramik-Untergrund schneiden! Hochwertige Schneidebretter und -Blöcke findest Du unter ZUBEHÖR

Messer vs. Gesetz - einfach erklärt
Da das deut. Waffenrecht im Bezug auf Messer leider teilweise recht kompliziert und undurchsichtig ist, ja sogar viele Möglichkeiten für Mutmaßungen bietet, versuche ich hier so knapp und verständlich wie möglich ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen (ohne Gewähr, Stand Dez.2020):
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz sind alle tragbaren Gegenstände, die zu einem anderen Zweck bestimmt sind, als die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, und können frei erworben werden (es sei denn, sie sind in diesem Gesetz anderweitig genannt). Man beachte hier bitte GENAU die Angaben des Herstellers!
Da ich in meinem Betrieb keine Klapp-, Springmesser o.Ä. herstelle oder vertreibe, wird im Folgenden ausschließlich auf Messer mit feststehender Klinge eingegangen.
Trotz der Erwerbsfreiheit für Gegenstände, die oben genannter Definition unterliegen, gilt in Deutschland aktuell ein Führungsverbot für Klingen mit einer Länge von mehr als 12,0 cm. Ob Jagd-, Kochmesser, oder Sonstiges spielt dabei zunächst keine Rolle.
Als "Führen" wird grundsätzlich der Umgang mit dem jeweiligen Gegenstand außerhalb von privatem und befriedeten Besitztum bezeichnet (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung, Gartenlaube, Grundstücks, ...). Ob ein Messer geführt werden darf oder nicht, beurteilt sich in einem etwaigen Prozess nach dem gesunden Menschenverstand.
Wer also ein sog. berechtigtes Interesse am Führen eines solchen Messers einwandfrei nachweisen kann, welches i.d.R. als sozial geduldet gilt, ist normalerweise auf der sicheren Seite (z.B. Berufskoch auf dem Weg zur Arbeit, Rettungsmesser "Rescue-Tool" bei Rettungskräften, Jäger / Förster, ...).
Auch der Transport (z.B. vom Kauf nach Hause) überschneidet sich mit dem Führen eines Messers.
So sollen diese Messer "sicher vor Zugriff" transportiert werden. Die Originalverpackung oder ein anderes verschlossenes Behältnis ist dafür geeignet.
Aber ACHTUNG: Dieses berechtigte Interesse ist zum Großteil Auslegungssache des jeweiligen Gesetzes-Vertreters, der euch gegenüber steht! Hat dieser evtl. einen schlechten Tag, solltet Ihr Euer Interesse besser gut argumentieren bzw nachweisen können. Lasst Euch daher bitte unbedingt einen Kaufbeleg ausstellen und bewahrt diesen auf!
Falls Ihr euch trotzdem nicht sicher seid, ob und wie Ihr Euer Messer handhaben oder führen dürft, informiert Euch am Besten auf der Internetseite des BKA:
https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html